private equity & corporate turnaround and restructuring

Unternehmenssanierung

Strukturelle Neuordnung und strategische Erneuerung

Phasen wirtschaftlicher oder struktureller Anspannung erfordern klare rechtliche Orientierung. Entscheidend ist nicht Geschwindigkeit, sondern die belastbare Einordnung der Ausgangslage. Unternehmen in Restrukturierung müssen Rechtsverhältnisse neu ordnen, regulatorische Anforderungen fortschreiben und gleichzeitig Vertrauen bei Kapitalgebern und Stakeholdern sichern. Rechtliche Strukturen dienen dabei als stabilisierendes Fundament für die operative und strategische Erneuerung.

Ausgangslage und Lageübersicht

Jede Sanierung setzt eine vollständige Erfassung der rechtlichen und wirtschaftlichen Ausgangslage voraus:

  • Analyse bestehender Verpflichtungen, Sicherheiten und Rechte.
  • Bewertung von Beteiligungsstrukturen, Organfunktionen und Entscheidungswegen.
  • Identifikation relevanter Schnittstellen zu Gläubigern, Gesellschaftern und Aufsichtsstellen.
  • Prüfung insolvenz- und gesellschaftsrechtlicher Rahmenbedingungen.

Eine präzise Übersicht bildet die Grundlage für steuerungsfähige Entscheidungen und minimiert Fehlrisiken.

Strukturmaßnahmen und Anpassungsinstrumente

Nachhaltige Veränderungen erfordern klar definierte rechtliche Maßnahmen:

  • Anpassung von Zuständigkeiten innerhalb der Leitungs- und Kontrollorgane.
  • Gestaltung von Rangrücktritten, Überbrückungs- und Restrukturierungsfinanzierungen.
  • Einrichtung beratender oder überwachender Gremien.
  • Revisionsfähige Dokumentation sämtlicher Schritte.

Solche Maßnahmen wirken nur im Zusammenspiel und sichern interne Ordnung wie externe Prüfbarkeit.

Gläubigerkommunikation und Abstimmungsprozesse

Der Umgang mit Anspruchsinhabern verlangt kohärente Abstimmung und rechtliche Absicherung:

  • Entwicklung zulässiger Vergleichs- und Stillhalteformate.
  • Gestaltung abgestufter Maßnahmen unter Wahrung der Gleichbehandlung.
  • Beachtung insolvenzrechtlicher Schutzvorschriften.
  • Nutzung geeigneter Koordinierungsinstanzen zur strukturierten Kommunikation.

Ziel ist die Wiederherstellung der Anschlussfähigkeit: rechtlich, wirtschaftlich und organisatorisch.

Regelkonformität im Transformationsprozess

Auch in Transformation bleibt Regelkonformität zentral:

  • Einhaltung von Anzeige-, Mitteilungs- und Genehmigungspflichten.
  • Prüfung fortgeltender Anforderungen im Subventions-, Lizenz- oder Aufsichtsrecht.
  • Aufrechterhaltung wesentlicher Compliance-Prozesse.
  • Dokumentation sämtlicher Erfüllungspflichten.

Rechtskonformität schafft Vertrauen und bildet die Basis für operative Kontinuität.

Investorenkommunikation und Entscheidungsarchitektur

Investoren benötigen belastbare Informationslinien:

  • Abstimmung gesellschaftsrechtlicher Beschlüsse mit Informations- und Fristenregimen.
  • Absicherung aller Mitteilungen durch belegbare Entscheidungsgrundlagen.
  • Berücksichtigung investorenbezogener Schutzrechte.
  • Kohärenz zwischen externer Darstellung und interner Dokumentation.

Eine stringente Kommunikationsarchitektur sichert Vertrauen und reduziert Reibungsverluste.

Internationale Anschluss- und Durchsetzbarkeit

Bei grenzüberschreitenden Strukturen ist Kohärenz über mehrere Rechtsräume entscheidend:

  • Prüfung von Anerkennung und Durchsetzbarkeit geplanter Maßnahmen.
  • Abgleich konzerninterner Regelwerke mit lokalen Vollstreckungs- und Meldeanforderungen.
  • Koordination länderspezifischer Vorgaben in einem konsistenten Gesamtbild.
  • Sicherung von Kontrolle und Legitimation auf Holding- und operativer Ebene.

Internationale Anschlussfähigkeit entsteht durch Vorbereitung, nicht durch spätere Korrektur.

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