Vermögenssicherung („Asset Protection“) ist ein legitimes Anliegen.
Nicht nur unternehmerische Tätigkeit, sondern auch Finanzierungen, Scheidungen und Erbfälle bergen die Gefahr eines Haftungszugriffs durch Gläubiger, wie etwa Banken, ehemalige Ehegatten, Pflichtteilsberechtigte und das Finanzamt.
Vermögenssicherung im Sinne des Asset Protection dient dazu, das eigene Vermögen vor dem unberechtigten Zugriff Dritter zu schützen und erfordert ein Konzept, durch das die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen möglichst vorteilhaft ausgeschöpft werden.
Damit im Ernstfall das Privatvermögen einer Haftung entzogen ist, ist es wichtig, rechtzeitig mit der Planung des Asset Protection zu beginnen, denn bei Maßnahmen in der Krise droht nicht nur die Anfechtung der Vermögensübertragung, sondern auch eine Strafbarkeit der Beteiligten.
Durch gesellschaftsvertragliche Regelungen zur Höhe der Abfindung und möglichen Nachfolge können – für den Fall des Ausscheidens eines der Gesellschafter – nachteilige Konsequenzen für die übrigen Gesellschafter verringert oder vermieden werden.
Ergänzend zur Rechtsformwahl und Rechtsformgestaltung kann durch unternehmensinterne Maßnahmen wie individualvertraglich ausgestaltete Haftungsausschlüsse, die Installation eines Compliance-Systems und die Nutzung von Managerhaftpflichtversicherungen (D&O-Versicherung) ein weiterer Beitrag zur Haftungsreduzierung im Hinblick auf Eingriffs- und Durchgriffsmöglichkeiten erzielt werden.